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03 2026

AMS-Zuverdienstverbot aufheben!

Für eine adäquate Regelung bei Erwerbslosigkeit

IG Autorinnen Autoren und Kulturrat Österreich

Auch wer in der Kunst und Kultur arbeitet, muss dieser Tätigkeit sozial adäquat abgesichert nachgehen können

Aufruf vom 31.3.2026

Kunst ist Arbeit, Kultur ist Arbeit. Arbeit bedeutet Einkommen und soziale Absicherung. Nicht, wenn es nach dem Willen der jetzigen Regierung um die Absicherung künstlerischer Tätigkeiten und Kulturarbeit geht. Das seit 1.1.2026 geltende Zuverdienstverbot zu AMS-Geldleistungen verhindert entweder die soziale Absicherung oder das Einkommen. 
 
1340 Künstler_innen und 138 Kultureinrichtungen und -verbände verlangen daher, das Zuverdienstverbot aufzuheben, sie sagen Nein zu einer armutsfördernden Maßnahme, die ganz besonders Frauen trifft.

Anna Baar, Reinhold Bilgeri, Maria Bill, Hilde Dalik, Sabine Derflinger, Nava Ebrahimi, Andrea Eckert, Daniel Glattauer, Josef Hader, Pia Hierzegger, Elfriede Jelinek, Belinda Kazeem-Kamiński, Christian Kolonovits, Michael Köhlmeier, Chris Lohner, Thomas Maurer, Mieze Medusa, Cornelius Obonya, Erika Pluhar, Julia Franz Richter, Kathrin Röggla, Anna Roth, Markus Schleinzer, Marlene Streeruwitz, Roland Teichmann, Peter Vieweger, RA Michel Walter und Rebekka Zeinzinger, um nur einige zu nennen, unterstützen den folgenden Aufruf an die Bundesregierung und an die Abgeordneten der Regierungsparteien:

 
Zuverdienstverbot aufheben!
Für eine adäquate Regelung bei Erwerbslosigkeit

Seit 1.1.2026 besteht bei Arbeitslosigkeit ein weitestgehendes Zuverdienstverbot. Dieses Verbot trifft Künstler_innen, Kultur- und Medienarbeiter_innen besonders hart. Sparpakete verschärfen die Situation zusätzlich. Die Politik scheint keine Eile damit zu haben, diese Neuregelung zu reparieren. Wir haben diese Zeit nicht.
 
Einkommen in Kunst und Kultur kommen auf vielerlei Wegen zustande. Ein zentraler Bestandteil sind kurzfristige und kleinere Einkommen aus Lesungen, Drehtagen, Einzelauftritten an Theatern, aus Künstler_innengesprächen oder Abrechnungen aus Verwertungen. Geringfügige Tätigkeiten in Kunst und Kultur verhindern keine Vollzeitbeschäftigung, sie sind oftmals der Schlüssel dazu. Wer absagt, wird nicht mehr gefragt.
 
Soziale Sicherheit ist unter solchen Umständen überlebensnotwendig. Nicht nur, um überhaupt von etwas leben zu können, sondern auch um zu wissen: Wenn etwas schief geht, steht nicht sofort die ganze Existenz auf dem Spiel.
 
Für viele, die bisher geringfügig dazuverdient haben, bricht nun die Möglichkeit weg, Arbeitslosengeld zu beziehen. Dieser Wegfall ist nicht laut. Und er führt nicht zu 1000fachen Fällen von Streichungen des Arbeitslosengeldes. Vielmehr führt er zu 1000fachen Fällen, in denen Künstler_innen ihre für ihre Berufe typischen kurzfristigen geringfügigen Beschäftigungen nicht mehr wahrnehmen können und ihre künstlerische Arbeit auf einkommenslose Tätigkeiten beschränken oder einstellen. Selbst das ist nicht immer möglich: Wer eine der automatischen Abrechnungen von Verwertungsgesellschaften erhält, wird mit dem Entzug des Arbeitslosengeldes bestraft.
 
Auch Auftrag- und Arbeitgeber_innen in der Kunst und Kultur sind von der Neuregelung betroffen, sie können Künstler_innen und Kulturarbeiter_innen ihrer Wahl, die unter das Zuverdienstverbot fallen, nur dann geringfügig engagieren, wenn diese in dieser Zeit nicht arbeitslos sind. Und damit eigentlich nicht, weil deren Arbeitslosigkeit nicht vorherzusehen ist.
 
Soweit darf es nicht kommen. Das Zuverdienstverbot muss weg. Es ist eine gravierende Verschlechterung der sozialen Lage der Künstler_innen, nicht die Verbesserung, die im Regierungsprogramm versprochen wurde.

Wird unterstützt von:

+ Liste aller Unterstützer_innen (PDF)
+ Liste der unterstützenden Kultureinrichtungen (PDF)

Eine gemeinsame Initiative der IG Autorinnen Autoren und des Kulturrats Österreich (ASSITEJ Austria, Berufsvereinigung der Bildenden Künstler Österreichs – ZV, Dachverband der österreichischen Filmschaffenden, Forum Literaturübersetzen Österreich, Forum Österreichischer Filmfestivals, IG Bildende Kunst, IG Freie Theaterarbeit, IG Kultur Österreich, NEKUDAK, Österreichischer Musikrat, Österreichischer Verband der Kulturvermittler:innen, Verband Freier Rundfunk Österreich, VOICE – Verein für Leistungsschutz der SprecherInnen und DarstellerInnen)

Weitere Unterstützungen jederzeit willkommen: Per Mail mit der Angabe des Namens, einer Berufs- oder Funktionsbezeichnung und eines Absenderortes an gerhard.ruiss@chello.at


https://kulturrat.at/