02 2013
Die Selbstkonstituierung der Flüchtlingsbewegung als politisches Subjekt
Einleitung
„What we demand? Our rights! What we need? Our rights“ lautet der beliebte Slogan der Bewegung um und in der Wiener Votivkirche.[1] Asylsuchende als AktivistInnen fordern Rechte unter Bedingungen ein, die durch ihren prekärem Rechtsstatus geprägt sind. Abschiebungen von zwei Flüchtlings-Aktivisten[2] in der ersten Februar-Woche sind ein eindeutiger Beleg für die Verhältnisse, unter denen die Flüchtlinge Politik machen.[3]
Aktuell finden in mehreren Städten Kämpfe von Flüchtlingen statt. Kirchenasyl, Hungerstreik und die Besetzung öffentlicher Räume sind wichtige Momente für die Flüchtlinge, um ihre Forderungen stellen, mit der Öffentlichkeit kommunizieren und mit den politischen EntscheidungsträgerInnen verhandeln zu können. Die Bewegung konstituiert sich durch zwei zentrale Merkmale als politisches Subjekt: Erstens durch die Forderungen, mit denen sie auf Probleme und Widersprüche im österreichschen Asylverfahren und im europäischen Aslyregime aufmerksam machen. Dazu zählen etwa die Forderung nach Zugang zum Arbeitsmarkt, die Forderung nach einem legalen Aufenthalt in Österreich oder die Forderung nach Bewegungsfreiheit. Auf der EU-Ebene wird u. a. die Abschaffung des Dublin-II-Systems verlangt. Die meisten dieser Forderungen sind nicht neu, sondern werden schon seit Jahren von NGO-ExpertInnen, AktivistInnnen und kritischen ForscherInnen vorgebracht, wenngleich sie von der etablierten Politik größtenteils ignoriert werden. Neu ist aber, dass Flüchtlinge in Österreich, das heißt also die unmittelbar von der Politik Betroffenen selbst, diese Forderungen zum Ausdruck bringen, dass sie sich direkt an die für die Problemlösung verantwortliche Politik richten und sich durch ihren Protest Gehör verschaffen. In ihren Forderungen sprechen sie die Sprache der Rechte, wenn es etwa um das „Recht auf ein menschenwürdiges Leben“ geht.
Handlungen und politische Aktionen der Flüchtlinge bilden das zweite Merkmal der Bewegung. Durch ihre Aktionen versehen sie sich mit der Macht, ihre Forderungen öffentlich wirksam zu machen und zu verhandeln. Schritt für Schritt bewegt sich die Protestbewegung auf diese Weise vom Rande der Gesellschaft in ihr Zentrum. In vielen europäischen Städten können wir Vergleichbares beobachten: Flüchtlinge marschieren aus entlegenen Gegenden in die Städte, errichten im Zentrum der Stadt ein Camp, nehmen Kirchenasyl und treten in Hungerstreik. Als TrägerInnen der Bewegung verteidigen sie ihre Position als SprecherInnen. Über diverse Aktionsformen vermitteln sie ihre Forderungen, ermächtigen sich zu politischen Subjekten und versuchen so zu einer Veränderung der dominanten Diskurse und Politikformen beizutragen.
In diesem Text diskutiere ich in zwei Schritten, wie sich über die Artikulation von Forderungen und über damit einhergehende Handlungsformen ein politisches Subjekts herausbildet. Als Beispiele dienen mir zwei unabhängige, aber miteinander verbundene Proteste, nämlich einerseits die Protestbewegung, die mit dem Marsch aus dem Flüchtlingslager in Traiskirchen nach Wien und der darauffolgenden Errichtung eines Protestcamps im Sigmund-Freud-Park am 24. November 2012 begann; und andererseits die zwei Tage währende Protestaktion der somalischen Flüchtlinge im Oktober 2012. Beides fand in Wien statt. Ich unterscheide zwei unterschiedliche Phasen der Bewegung, wobei die Forderungen und Handlungen für die Konstituierung der Bewegung als politisches Subjekt in jeder Phase auf spezifische Weise funktional sind. Bevor ich jedoch näher auf diese Forderungen und Handlungsformen eingehe, möchte ich zur Kontextualisierung der Proteste zunächst die europäische und österreichische Politik kurz skizzieren.
Asylpolitik in Österreich und Europa
Maßnahmen wie Visapflicht, Sichere-Drittstaaten-Regelung, Bekämpfung irregulärer Migration durch bilaterale Abkommen, Verlagerung der Grenzpolitiken auf Transitstaaten und Grenzkontrollen machen es Asylsuchenden zunehmend schwerer, in westlichen Staaten Schutz zu finden. Zudem ist es Schutz suchenden Personen kaum mehr möglich, legal in die Länder des Westens einzureisen. Bis zum Asylverfahren werden Asylsuchende oft in die Irregularität gezwungen und müssen Dienstleistungen von FluchthelferInnen bzw. SchlepperInnen in Anspruch nehmen.
Während es den oftmals aus Krisen- und Kriegsregionen in andere Länder fliehenden Asylsuchenden um Schutz vor ihrer individuellen Verfolgung geht, zielen die nationalstaatliche Regulierungen darauf, zu kontrollieren, welche und wie viele Menschen in das Hoheitsgebiet eines Nationalstaates einreisen. Asylsuchende fordern also das System der nationalstaatlichen Einwanderungskontrolle heraus, weil sie über informelle Wege in ein Land einreisen und von ihrem Recht auf ein Asylverfahren Gebrauch machen. Denn ein solcher Asylantrag gibt ihnen de jure das Recht, bis zum Ende ihres Verfahrens in diesem Land zu bleiben. Der Flüchtling wird somit zum widerständigen Subjekt, das die territoriale Ordnung des souveränen Staates provoziert.
Ab Ende der 1980er Jahre wurde der uneingeschränkte Flüchtlingsschutz in den meisten westeuropäischen Staaten – sowohl in der breiten Medienöffentlichkeit als auch von den politischen Eliten – zunehmend in Frage gestellt. Dieser Diskurs wurde und wird oftmals hysterisch geführt. Douzinas argumentiert diesbezüglich etwa: „Der Flüchtling ist dermaßen radikal anders als Wir, dass es keine Ähnlichkeit geben und auch keine Äquivalenz konstruiert werden kann. […] Er oder sie ist ein furchteinflößendes Symbol der Totalisierung von Differenz sowie der Verneinung von Affinität und verweist auf jene Bereiche, die die Zivilisation nicht verändern kann.“[4]
Seit Anfang der 1990er Jahre haben die verschiedenen Regierungen in Österreich eine Reihe von restriktiven asylpolitischen Maßnahmen verabschiedet. „Aslysuchende, die das Asylrecht missbrauchen“ wurde zu einer diskursiven Schlüsselfigur in Regierungsdebatten und offiziellen Dokumenten. Flüchtlinge werden als WirtschaftsmigrantInnen abgestempelt, die ohne Erlaubnis einreisen, um die restriktiven Zuwanderungspolitiken umzugehen. In mehreren Regierungsabkommen wird darauf verwiesen, dass die jeweilige Gesetzesreform der Unterbindung von Asylmissbrauch diene. VertreterInnen von FPÖ, ÖVP und SPÖ bezeichneten in ihren Stellungsnahmen zu den Fremdenrechtspaketen 2005 und 2009 die darin umgesetzten Reformen als „Meilenstein gegen den Missbrauch im Asylbereich“. Und auch im Regierungsprogramm der SPÖ-ÖVP-Koalitionsregierung aus dem Jahr 2008 lautet die erste Überschrift im Kapitel zu Asyl „Konsequenter Umgang bei Asylmissbrauch“.[5]
Besonders bemerkenswert ist, wie das Regierungsprogramm der Schüssel-II-Regierung Flucht als Einwanderung durch die Hintertür darstellt; so heißt es an einer Stelle: „Durch ein klar geregeltes Asylverfahren wird Einwanderung durch die Hintertür, durch illegale Migration und folgende Asylantragstellung verhindert.“[6] Und auch in vielen Gesetzestexten finden sich Elemente dieses Asylmissbrauchsdiskurses. Ausdrücke wie „sich dem Verfahren entziehen“, „oft behauptet, sie seien traumatisiert“, „straffällige Fremde, die – auch knapp vor Ende der Strafhaft – einen Asylantrag stellen“ sowie „Asyltourismus“ finden sich als integraler Bestandteil in den erläuternden Bemerkungen zum Asyl- und Fremdenpolizeigesetz aus dem Jahr 2005.[7]
Dieser Missbrauchsdiskurs prägt die Sprache der politischen Eliten und verwandelt das Ansuchen um internationalen Schutz in potenziellen Betrug. Es wird nahegelegt, dass Flüchtlinge das Asylsystem und das internationale Flüchtlingsrecht zur Verlängerung ihres Aufenthalts missbrauchen. Begründet wird die Verschärfung des Asylgesetzes damit, dass Asylsuchende durch die Inanspruchnahme rechtlicher Instrumente die Bürokratie überlasten und von einem Recht Gebrauch machen, das nicht jedem/r zusteht. Dieser Diskurs steht also in einem engen Zusammenhang mit der Verschärfung der asylpolitischen Regelungen, insbesondere in Bereichen, die Asylsuchenden Rechtssicherheit im Asylverfahren gewährleisten sollten.
In den letzten zehn Jahren wurde zudem der Zugang zu den Rechtsinstrumenten im Asylverfahren zunehmend erschwert: Es ist z. B. sehr viel schwieriger geworden, Folgeanträge zu stellen; und auch die Klagemöglichkeiten bei höheren Instanzen, wie etwa beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof, wurden stark eingeschränkt, indem der Instanzenzug auf zwei Instanzen beschränkt wurde. Auch der Zugang zu einer unabhängigen Rechtsberatung wurde in diesem Prozess erschwert. Darüber hinaus wird die Bewegungsfreiheit durch Gebietsbeschränkungen eingeschränkt, die Inschubhaftnahme ausgeweitet und eine fünf Tage währende Mobilitätssperre in den Erstaufnahmezentren eingerichtet. Insgesamt führten diese Veränderungen zu einer Aushöhlung der rechtlichen Grundlagen beim Zugang zum Asylverfahren, im Zuge des Asylverfahrens sowie im Grundversorgungssystem.
In diesem Kontext zunehmender Unsicherheiten, was den Zugang zum Asylverfahren betrifft, sprechen die Flüchtlinge die Sprache der universellen Menschenrechte, wie dies etwa durch den Satz „Recht auf ein menschenwürdiges Leben“ gut auf den Punkt gebracht wird.
Die Bewegung
Die Figur des Flüchtlings ist historisch gesehen eng mit der Idee von Widerstand verbunden. Der Akt, das eigene Land aufgrund unerträglicher sozialer und politischer Umstände zu verlassen, ist für sich genommen ein politischer Akt. Auch die Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Schritt zur Durchsetzung der Anerkennung von Grundrechten für jene Menschen, die gezwungen sind, ihr Land zu verlassen, weil sie aufgrund von politischer Repression und/oder ihrer eigenen politischen Überzeugung andernorts Zuflucht vor Verfolgung suchen müssen. In vielen Fällen ist also bereits der Grund für die Flucht ein politischer Akt, die Entscheidung zur Flucht wird zu einem politischen Akt und auch die Reisebedingungen sowie die Notwendigkeit, sich im Hinblick auf die Schutzsuche in einem anderen Land zu organisieren, sind politische Akte.
Parallel zur Verschärfung des europäischen Migrationsregimes finden in den letzten zehn Jahren vermehrt selbstorganisierte Flüchtlingsproteste statt. Der Ansturm von MigrantInnen in Marokko auf die spanische Exklave Melilla (2005) ist ein Beispiel für einen solchen Protest. Mit Hilfe von selbstgebauten Leitern versuchten Tausende die beiden Drahtzäune zu überwinden, die das marokkanische vom spanischen Territorium trennen, um in Melilla einen Asylantrag zu stellen. Aufs sorgfältigste vorbereitet wurde diese selbstorganisierte Aktion in den Wäldern der in Marokko liegenden Ghettos. Die Antwort auf diese Bewegung war Repression gegen MigrantInnen und Asylsuchende in Marokko sowie die Verschärfung der europäischen Grenzpolitiken.[8] Überhaupt sind die Reisen der Flüchtlinge insgesamt durch Brutalität der Exekutivorgane, Erpressung durch Schlepper und Alltagsrassismus geprägt. Diese Gewaltverhältnisse wirken sich auf das Leben der Einzelnen unter illegalisierten Bedingungen aus. Strategien und Organisation des Lebens auf dem Weg ebenso wie Widerstand gegen Gewaltverhältnisse bilden die Kehrseite der Geschichte. Die vielfältigen Strategien, Formen von Solidarität unter den Einzelnen und die sich herausbildenden Freundschaften stellen Politisierungen gegen herrschende Gewaltverhältnisse dar. In Griechenland auf der Insel Lesbos kämpften Flüchtlinge im Jahr 2009 mit andauernden Revolten, dem Aufbrechen der Türen von Einschließungseinrichtungen sowie mit dem In-Brand-Setzen von Matratzen für Bewegungsfreiheit und gegen die Verhältnisse im Lager Pagani und für dessen Schließung.
Die aktuellen Kämpfe von Flüchtlingen in Amsterdam, Berlin, Budapest, Den Haag, Lille sowie an den Außengrenzen der EU basieren alle auf ähnlichen Erfahrungen und politischen Praxen: Flüchtlinge ziehen in Märschen von räumlichen Gegenden in die Städte, protestieren vor nationalen Parlamenten und errichten im Zentrum dieser Städte Protestcamps, so etwa in Berlin, wo sie vor dem Brandenburger Tor zelteten. Darüber hinaus sind Kirchenasyl, Hungerstreik und die Besetzung öffentlicher Räume weitverbreitete Mittel, um für Forderungen zu kämpfen: In Den Haag und Amsterdam wurde wie in Wien Kirchenasyl gesucht und auch der Hungerstreik wird oftmals als politisches Mittel eingesetzt. Gemeinsame Forderungen der Flüchtlingsbewegung auf europäischer Ebene gibt es nicht, aber die Asylpolitik im EU-europäischen Raum führt zumeist zu identischen bzw. ähnlichen Forderungen.
Die Protestaktion der somalischen Flüchtlinge ebenso wie das Refugee Protest Camp Vienna stellen in Österreich eine neue Qualität des selbstorganisierten Widerstands von Flüchtlingen und Asylsuchenden dar. Die Proteste dienen nicht nur dem Sichtbarwerden bislang politisch unsichtbar gemachter Subjekte, sondern lassen auch den Willen erkennen, dass es sich diese nicht mehr gefallen lassen, räumlich, sozial und rechtlich an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Im Zentrum der Bewegung stehen dabei selbstartikulierte Forderungen, die mit ihrem Kampf um die Konstituierung als politisches Subjekt einhergehen. Die Bewegung greift diesbezüglich auf Strategien, Taktiken und Wissen zurück, welche die Flüchtlinge gemeinsam mit ihren UnterstützerInnen mobilisieren.
Die Aktionstage der somalischen Flüchtlinge vom 10. bis 12. Oktober war nach einer langen Periode die erste von Asylsuchenden und Flüchtlingen selbst organisierte Protestbewegung in Österreich. Es wurden eine Demonstration organisiert, Forderungen gestellt, und diese direkt an eine breitere Öffentlichkeit sowie EntscheidungsträgerInnen adressiert. Der Protest startete mit einer Demonstration vom Bundesasylamt in Wien zum Parlament, worauf eine 48 Stunden währende Dauerkundgebung vor dem Parlament folgte. Unterstützt wurden die Protestierenden von anti-rassistischen Gruppen, Einzelpersonen und NGOs. Die Betroffenen machten sich für ihre Rechte stark und nutzen ihren Auftritt, um ihre Forderungen an die Öffentlichkeit und die politischen EntscheidungsträgerInnen heranzutragen. Der Protest endete mit einer Erklärung, die im Parlament überreicht und an das Bundesasylamt geschickt wurde.
Ein zentrales Thema dieses Protests war der subsidiäre Schutz, der u. a. Somalis in vielen Fällen anstelle einer Anerkennung ihres Flüchtlingsstatus gewährt wird. Dieser ist in der Regel auf ein Jahr beschränkt, was das Finden von Arbeit und Wohnung ebenso erschwert wie Familienzusammenführungen, und damit zu einer anhaltenden Unsicherheit führt. Dies wird im Aufruf der Somalis in Wien zu den Aktionstagen folgendermaßen auf den Punkt gebracht: „Viele leben […] in Angst, ob sie nach einem Jahr eine Verlängerung des Schutzes bekommen oder den Schutz verlieren und am Ende abgeschoben werden.“[9] Und zum prekären Rechtsstatus somalischer Asylsuchender, denen der subsidiäre Schutz verweigert wird, kann man lesen: „Das bedeutet ein Leben ganz auf sich gestellt, in völliger Unsicherheit und Rechtlosigkeit in einer Flüchtlingsunterkunft, ohne Recht auf Arbeit, Wohnung oder staatliche Unterstützung, ohne Perspektive auf ein menschenwürdiges Leben.“[10]
In den Forderungen wurden weitere Kritikpunkte vorgebracht, die sich auf willkürliche und intransparente Asylentscheidungen ohne entsprechende Berücksichtigung von Fluchtgründen und undurchschaubare von GutachterInnen telefonisch durchgeführte Sprachidentifizierungsverfahren beziehen, die zur Folge haben, dass die somalischen Schutzsuchenden je nach regionaler Zugehörigkeit in drei Gruppen unterteilt werden. Die Flüchtlinge verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass eine solche Praxis als Grundlage für die unterschiedliche Bewertung von Fluchtgründen dient und die österreichischen Behörden in völliger Verkennung der Realität behaupten, „die Lage in Somalia habe sich stabilisiert und es sei möglich, dorthin zurückzukehren. Aber im Land herrscht nach wie vor Krieg.“[11]
Forderungen, die auf die Verbesserung des Grundversorgungssystems sowie des Asylverfahrens zielten, nahmen auf der ersten Forderungsliste der Flüchtlinge im Sigmund-Freud-Park einen prominenten Platz ein.[12] Darunter finden sich spezifische Forderungen, die sich auf das Erstaufnahmezentrum Traiskirchen und die schlechte Lagersituation beziehen, ebenso wie Forderungen nach einer allgemeinen Verbesserung des Grundversorgungssystems und der Unterbringung von AsylwerberInnen, die konkret an die Gesetzgebung gerichtet sind. So forderten die Aslysuchenden etwa einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung, die Begleitung durch DolmetscherInnen bei Arztbesuchen, ausreichendes und gesundes Essen, bessere Arbeitsbedingungen in Traiskirchen, den Schulbesuch für Kinder in regulären, österreichischen Schulen sowie den Zugang zu modernen Kommunikationsmitteln (Internet, internationale Fernsehsender).[13] Sie beklagten fehlende Winterkleidung, unzureichendes Taschengeld sowie die schlechte Qualität der Wohnmöglichkeiten und wünschten sich mehr Angebote an Deutschkursen sowie eine berufliche Ausbildung.[14]
Im Hinblick auf das Asylverfahren forderten die Asylsuchenden eine bessere Qualifikation der DolmetscherInnen sowie Rechtsberatung in ihrer eigenen Sprache. Sie stellten sich gegen Überstellungen in isolierte Unterkünfte fernab der Städte und pochten damit auf Bewegungsfreiheit und darauf, dass die Wünsche und Bedürfnisse von Flüchtlingen in Bezug auf die Wahl des Wohnorts während des Asylverfahrens Berücksichtigung finden.
Nur vier Tage, nachdem diese ersten Forderungen in einer ausführlichen Liste vorgebracht wurden, haben die protestierenden Flüchtlinge unter dem Titel „Dringende Forderungen“ zwei Kernforderungen artikuliert.[15] Die erste Forderung war die nach einem legalen Aufenthalt bzw. nach Bewegungsfreiheit. Falls die Flüchtlinge in Österreich keinen legalen Status erlangen sollten, möchten sie in einem anderen Land einen Asylantrag machen. Im Zentrum steht also die Kritik der Dublin II-Verordnung, eine Regelung, die bedeutet, dass Flüchtlinge und Asylsuchende in Länder wie Ungarn, Italien, Malta oder die Slowakei abgeschoben werden können, „wo [sie] über Monate eingesperrt oder ohne jegliche Unterstützung auf die Straße geworfen werden“.[16] Die daran anschließende Forderung „Löscht unsere Fingerabdrücke“ bringt die problematischen Folgen eines europäischen Asylsystems auf den Punkt, das Bewegungsfreiheit einschränkt und ungleiche Ergebnisse im Asylverfahren produziert. Zwar waren sowohl die Dublin II-Regelung wie die das Eurodac-System schon von vielen Menschenrechtsorganisationen kritisiert worden, aber nicht auf dermaßen radikale und einfache Weise aus der Perspektive der Flüchtlinge selbst.
Die zweite der dringenden Forderungen ist die nach dem Zugang zum Arbeitsmarkt für alle AsylwerberInnen. Diesbezüglich hielt etwa ein protestierender Flüchtling fest: „Wir wollen keine Almosen, wir wollen arbeiten und unsere Steuern bezahlen.“ Und ein anderer Flüchtling sagte dazu: „Ich bin jung, stark und gesund. Warum darf ich nicht arbeiten?“ Aussagen dieser Art irritieren gesellschaftliche Akteure, da sie die bislang übliche Argumentation der Schutzbedürftigkeit von Flüchtlingen in Frage stellen.
In dieser ersten Phase, die mit dem Protestmarsch anfing und mit der Errichtung eines Camps die Konturen einer Bewegung annahm, meldeten sich also Flüchtlinge selbst zu Wort und traten als politische AkteurInnen auf. Dies geschah unter den Bedingungen, die von sozialer und politischer Isolation gekennzeichnet sind. Unterbringung in weit abgelegenen bzw. abgeschotteten Unterkünften führt zur sozialen Isolation. Darüber hinaus sind die Lebensverhältnisse in den Lager für die Öffentlichkeit nicht offen und zugänglich. Der Volksanwaltschaft war es etwa bisher nicht gestattet worden, das Lager in Traiskirchen zu besichtigen. Und auch die Schubhaft ist ein Raum, in dem AsylwerberInnen nur beschränkt Rechte haben. Aslysuchende, die während ihrer Reise auf sich gestellt sind, überqueren die Grenze allein und im Wissen um die Risiken. Dabei sind sie in ihrer Begegnung mit gesellschaftlichen und staatlichen Akteuren aufgrund fehlender Rechte in einer benachteiligten Position.
Die Stärke der Bewegung ist auf den Umstand zurückzuführen, dass Flüchtlinge trotz ihres fehlenden rechtlichen Status politische Forderungen stellen und sich Gehör verschaffen, obwohl sie nicht Teil der souveränen Macht und nicht inkludiert sind. Die individuelle Politisierung von Flüchtlingen ist mit vielen Risiken verbunden, da sie schneller abgeschoben werden können, wenn sie als widerständige Subjekte auftreten und so als Einzelne sichtbar werden. Die Forderungen kollektiv und in organisierter Form in die Öffentlichkeit zu tragen ist die Stärke der Bewegung.
Die konkreten Forderungen hatten in einer ersten Phase, die dem Kirchenasyl vorausging, die Funktion, aus einer Insider-Perspektive auf die Missstände im Asylprozess aufmerksam zu machen und diese offen zu legen. Die Flüchtlinge in der Votivkirche durchbrechen damit die Opferlogik, da sie sich nicht mit dem bemitleidenswerten Flüchtlingsdasein identifizieren.[17] Auch wenn die Forderungen der Asylsuchenden zum größten Teil von NGOs und Menschenrechtsorganisationen akzeptiert und inhaltlich willkommen geheißen, unterscheidet sich die in Richtung Asylpolitik artikulierte Kritik: NGOs und Menschenrechtsorganisationen formulieren ihre Kritik aus der Perspektive der Menschenrechte und schreiben sich so in einen Diskurs ein, der im Gegensatz zum Diskurs des Asylmissbrauchs steht. Doch auch dieser Diskurs führt oftmals zur Konstruktion der Asylsuchende als sprachlose Objekte.
Die Repräsentationsfrage war vom Anfang ein wichtiger Bestandteil der Diskussionen im Refugee Camp Vienna. Die TeilnehmerInnen pochten darauf, dass gesellschaftliche Hierarchien und Exklusionen in den täglich stattfindenden Plena nicht reproduziert werden dürfen: damit sich alle an den Plena beteiligen und mitentscheiden können, wurde viel Übersetzungsarbeit geleistet. Aber die Frage der Repräsentation wurde nicht nur in den inhaltlichen Diskussionen, sondern insbesondere auch bei den Pressekonferenzen sehr ernst genommen, eine Politik, die sich schon auf der ersten Pressekonferenz deutlich niederschlug.
Das Kirchenasyl bildete den zweiten Schritt, mit dem Flüchtlinge nicht nur als Betroffene, sondern als politische AkteurInnen auftreten. Die Flüchtlinge nennen einander "refugee". In den Forderungen spielt es keine Rolle, wer von wo geflohen ist, da die Forderungen zunehmend einem universalistischen Verständnis folgen. In diesem zweiten Schritt beschleunigten konkrete politische Aktionen die Formation der politischen Bewegung. Handlungen wie Schutzsuche in der Kirche (Kirchenasyl) und Hungerstreik u. a. bilden dabei wichtige Momente dieser Bewegungsformierung. Es ging nicht nur darum, die Forderungen der Öffentlichkeit zu kommunizieren, sondern auch darum, mit den EntscheidungsträgerInnen in der Politik zu verhandeln, ohne sich von NGOs, Menschenrechtsorganisationen oder anderen intermediären Organisationen vertreten zu lassen. Dieser Prozess nahm seinen Anfang nahm in der Schutzsuche der Flüchtlinge in der Votivkirche. Am 18. Dezember 2012, dem „Global day of action against racism and for the rights of migrants, refugees and displaced people“ bezogen die Flüchtlinge die Votivkirche und forderten in einer Pressekonferenz den Schutz der Kirche.[18] Sie beriefen sich dabei auf die Tradition des Kirchenasyls, das in verschiedenen europäischen Ländern, wie etwa in Frankreich oder in der Schweiz und aktuell in den Niederlanden nach wie vor erteilt wird. Auch in Österreich engagieren sich kirchliche und caritative Organisationen für Flüchtlinge, für ihr Bleiberecht und gegen Abschiebungen. Mit der Besetzung der Votivkirche forderten die Flüchtlinge die Solidarität der Kirche und schlossen in der vorweihnachtlichen Stimmung an das Bild der "Herbergsuche" an.
Die Schutzsuche in der Votivkirche veränderte tatsächlich die politische Verhandlungsposition der Flüchtlinge. Mit dem Kirchenasyl legten die Flüchtlinge auch neue „Konkretisierte Forderungen“ vor und forderten Gespräche mit dem Innenministerium. In der Folge fand drei Tage später, am 21. Dezember, ein „Runder Tisch“ statt, an dem ein Vertreter der Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, der Staatssekretär Josef Ostermayer sowie RepräsentantInnen von Kirche, Caritas, Diakonie, UNHCR und Amnesty International gemeinsam mit den Flüchtlinge diskutierten. Die Forderungen der Flüchtlinge wurden als nicht durchsetzbar abgelehnt und das Innenministerium kündigte an, dass nur der individuelle Rechtsanspruch der protestierenden Flüchtlinge auf Grundversorgung geprüft werden kann.
Als Reaktion traten Teile die Flüchtlinge am 22. Dezember in einen Hungerstreik, welcher mit einer Unterbrechung gegen Ende Januar bis zum 18. Februar anhielt. Anfang Januar fand eine weitere ergebnislose Sitzung der Flüchtlinge mit Innenministerium statt. Die Aufforderungen, die Votivkirche zu verlassen und in warme Quartiere zu ziehen, lehnten die Flüchtlinge kategorisch ab. Sie wollten bleiben, bis ihre Anliegen Gehör fanden.
In dieser Phase orientierten die Flüchtlinge in ihren politischen Handlungen verstärkt an einem Austausch mit prominenten AkteurInnen. Der Besuch von Kardinal Schönborn am 21. Januar, der sie überreden wollte, ins ehemalige Servitenkloster zu übersiedeln, was sie jedoch ablehnten, diente ihnen als Anlass, den Hungerstreik für zehn Tage auszusetzen, um „für politische Verhandlungen fit zu sein, aber in der Votivkirche zu bleiben“.Eine ähnliche Reaktion folgte auf einen Brief des Bundespräsidenten Heinz Fischer Mitte Februar, in dem dieser sie neuerlich aufforderte, in die von der Kirche angebotenen Quartiere umzusiedeln. Den Brief und die Solidaritätsdemonstration am 16. Februar mit 2.000 TeilnehmerInnen nahmen sie erneut zum Anlass, um ihren Hungerstreik zu aussetzen, weigerten sich jedoch weiterhin die Votivkirche zu verlassen. Votivkirche blieb in dieser Phase trotz der schwierigen Lage symbolisch ein wichtiger Ort, um mit der Gesellschaft zu kommunizieren und durch die Form der Besetzung die Macht der Flüchtlinge zu zeigen.
Der seit Ende Dezember mit der Räumung des Camps im Sigmund Freud Park stetig stärker werdende Druck von Seiten der Polizei äußerte sich unter anderem in Verhaftungen im Umfeld der Votivkirche. Zwei der ersten vier in Schubhaft genommenen Flüchtlingsaktivisten wurden nach Ungarn abgeschoben; ab Mitte Februar begannen auch die ZivilpolizistInnen in und um die Kirche mehr Präsenz zu zeigen und kontrollierten und inhaftierten teilweise mehrmals pro Tag Flüchtlinge im Umfeld der Kirche. Auch die Caritas schloss sich in einer Presseaussendung den Beschwerden von UnterstützerInnen und Flüchtlinge über die Besuche von ZivilpolizistInnen in der Kirche an. Das Innenministerium, dem die Fremdenpolizei untersteht, reagierte auf kollektive Forderungen nach Bleiberecht mit dem Einwand, dass etwas anderes als die im Asylverfahren ohnehin vorgesehene Einzelfallprüfung nicht möglich sei.
Trotzdem gelang es in dieser Phase über Strategien, intensive Öffentlichkeitsarbeit, Demonstrationen und durch die Unterstützung von prominenten Personen, die Standpunkte und Forderungen in den öffentlichen und politischen Diskurs einzubringen. In einer im Volkstheater abgehaltenen Matinee zum 20-Jahr-Jubiläum der NGO SOS-Mitmensch wurde den Flüchtlingen der Ute-Bock-Spezialpreis verliehen und der Polizist Uwe Sailer, der den Preis für Zivilcourage erhielt, spendete sein Preisgeld den Flüchtlingen. Die Flüchtlinge wiederum übergaben das Geld der Caritas, mit der Aufforderung, damit „Menschen in Not in Österreich“ zu unterstützen. Diskussionsveranstaltungen an der Universität und ein Refugee Action Protest Soli mit vielen BesucherInnen fanden statt. Darüber hinaus erarbeiteten einige Flüchtlinge gemeinsam mit UnterstützerInnen ein Lied zur Teilnahme am Protest Song Contest und erreichten dort den zweiten Platz, was ebenfalls öffentlichkeitswirksam war.
Wie weiter oben bereits kurz angesprochen wurden in dieser zweiten Phase am 18. Dezember konkrete Forderungen artikuliert die eher strategisch ausgerichtet waren und eine stärker universalistische und politische Sprache sprechen. Ein Beispiel dafür ist etwa die Anerkennung sozioökonomischer Fluchtmotive neben den in der Genfer Flüchtlingskonvention festgehaltenen Fluchtgründen.[19] Es geht dabei weniger um Partikularinteressen, sondern um die Tatsache, dass sich Flüchtlinge als politische Subjekte für allgemeine Forderungen einsetzen. Sie machen dabei nicht nur auf Probleme aufmerksam, sondern haben den Anspruch Lösungsansätze in Form konkreter Forderungen anzubieten: „Eigentlich haben wir keine Forderungen. Wir haben Lösungen, um die Löcher im österreichischen Asylsystem zu stopfen.“[20] Diese Phase bildete also einen nächsten wichtigen Schritt in Richtung der Konstituierung der Bewegung als politisches Subjekt, das einerseits die Widersprüche in der österreichischen und europäischen Asylpolitik hervorhebt und andererseits als handelnder politischer Akteur auftritt. Die hier beschriebene Radikalisierung dieser Politik hat aber auch Konsequenzen: die gegen die Bewegung gerichteten Kräfte agieren zunehmend repressiver. Umso wichtiger ist es daher, dass die Bewegung sich neue Kampffelder eröffnet und andere Kräfte miteinschließt.
Literatur
Alvarado-Dupuy, Flora (2013): „you cannot silence us“ in: Juridikum 1/2013
Ataç, Ilker (i.E.): „Die diskursive Konstruktion von Flüchtlingen und Asylpolitik in Österreich seit 2000“ in: Hunger, Uwe/ Pioch, Roswitha/ Rother, Stefan (Hrsg.) (2012): Deutsche Migrations- und Integrationspolitik im europäischen Vergleich. Jahrbuch Migration 2012/13. Reihe: Studien zu Migration und Minderheiten Bd. 21, Berlin/Münster: Lit-Verlag.
Douzinas, Costas (2000): The End of Human Rights. Critical Legal Thoughts at the Turn of the Century, Oxford: Hart.
Messinger, Irene (2013): „We don't fight for warm beds. We want our future.
Kommentar zu den Protesten der Refugees in Wien“, in: PolitiX 33/2013.
Regierungsprogramm. 2003. Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung für die XXII. Gesetzgebungsperiode. Wien: Bundeskanzleramt.
Yene, Fabien Didier (2011): Bis an die Grenzen – Chronik einer Migration, Klagenfurt: Drava.
[1] Der Text wurde zum Zeitpunkt der Übersiedlung der Flüchtlinge in das ehemalige Servitenkloster am 03. März 2013 verfasst. Auf spätere Ereignisse kann hier nicht eingegangen werden.
[2] In diesem Artikel wird die Selbstbezeichnung „Flüchtlinge“ übernommen.
[3] Zuletzt wurde am 28. Februar 2013 im Umfeld der Votivkirche ein Flüchtling von der Polizei festgenommen, der als Sprecher der Bewegung aufgetreten war. Über ihn wurde in der Folge Schubhaft verhängt, da ein rechtskräftig negativer Asylbescheid vorlag.
[4] Costas Douzinas, The End of Human Rights. Critical Legal Thoughts at the Turn of the Century, Oxford: Hart.
[5] Vgl. diesbezüglich Ilker Ataç (i. E.), „Die diskursive Konstruktion von Flüchtlingen und Asylpolitik in Österreich seit 2000“, in: Hunger, Uwe / Pioch, Roswitha / Rother, Stefan (Hrsg.), Deutsche Migrations- und Integrationspolitik im europäischen Vergleich, Jahrbuch Migration 2012/13. Reihe: Studien zu Migration und Minderheiten Bd. 21, Berlin/Münster: Lit-Verlag.
[6] Regierungsprogramm der Österreichischen Bundesregierung für die XII. Gesetzgebungsperiode 2003, S. 8; vgl. online: http://www.bka.gv.at/2004/4/7/Regierprogr28.2.03.pdf.
[7] Vgl. amnesty international, 2005. Stellungnahme von amnesty international, April 2005, Wien. http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/ME/ME_00259_32/imfname_039009.pdf. Zugriffsdatum 21.Mai.2011
[8] Vgl. Fabien Didier Yene, Bis an die Grenzen – Chronik einer Migration, übers. v. Beatiz Graf, Klagenfurt/Celovec: Drava 2011.
[9] Vgl. Gerechtigkeit für somalische Flüchtlinge; http://no-racism.net/article/4201.
[10] Ebd.
[11]Demonstration und Dauerkundgebung somalischer Flüchtlinge am 10.–12. Oktober 2012 in Wien, Presseaussendung; vgl. http://no-racism.net/article/4209
[12] Zur Diskussion der Forderungen auf juristischer Grundlage vgl. Flora Alvarado-Dupuy, „you cannot silence us“, in: Juridikum 1/2013.
[13] Vgl. „Forderungen der protestierenden Flüchtlinge“; https://refugeecampvienna.noblogs.org/post/2012/11/25/bewegungsfreiheit-fur-alle-fluchtlinge-we-will-rise/.
[14] Erste Pressekonferenz in Wien im Protestcamp im Sigmund Freud Park am 26. 11. 2012.
[15] Vgl. „Dringende Forderungen“; http://refugeecampvienna.noblogs.org/post/2012/11/25/urgent-demands/.
[16] Gerechtigkeit für somalische Flüchtlinge http://no-racism.net/article/4201.
[17] Vgl. Irene Messinger, „We don't fight for warm
beds. We want
our future.
Kommentar zu den Protesten der Refugees in Wien“, in: PolitiX 33/2013.
[18] Diese Aktion war nicht einwandfrei. Vgl. diesbez. den Text von Gin Müller, „Rettung in der Votivkirche. Eindrücke eines/r Unterstützers/in des Refugee-Protest in der Votivkirche“ in dieser Ausgabe von transversal.
[19] Für diese und weitere Forderungen vgl. „Konkretisierte Forderungen“; http://refugeecampvienna.noblogs.org/demands/demands-made-concrete/.
[20] „En faite on n’a pas des demandes, on a des solutions pour les trous dans le système d’asile en Autriche“, Pressekonferenz am 4. Januar 2013; vgl. http://refugeecampvienna.noblogs.org/post/2013/01/04/man-konnte-auch-ja-sagen-losungsvorschlage-aus-der-votivkirche/.