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02 2013

Zynismus und Flucht

Stefan Nowotny

Zynische Politik

„Arbeits-, Staaten- oder Heimatlosigkeit, auch wenn Millionen von Menschen von ihnen ergriffen waren, galten als Anomalien in einer ansonsten normalen Welt […].“ So beschrieb Hannah Arendt 1951, gegen Ende der vierzehn Jahre, während deren sie selber staatenlos war, die Situation, die sich in Europa nach Ende des Ersten Weltkriegs aufgebaut hatte. Und sie ergänzte: „[…] mit dem Erfolg, dass Opfer wie Betrachter angesichts der Unmöglichkeit, mit normalen Mitteln die wachsenden Anomalien zu normalisieren, geneigt waren, den Gang der Dinge mit einem ebenso dünkelhaften wie ahnungslosen Zynismus als den normalen Lauf der Welt anzusehen.“[1]

Von der genauen zeithistorischen Diagnose einmal abgesehen (die bei aller Ähnlichkeit der Komponenten sicherlich nicht eins zu eins auf die Gegenwart umzulegen ist), lässt sich Arendts Beschreibung als eine Art Skizze zum Begriff einer zynischen Politik verstehen: Zynisch könnte demnach eine Politik genannt werden, die sich über die Schicksale und Existenzen von Abermillionen Menschen ungerührt hinwegsetzt, weil sie sich nicht bereit findet, diese Schicksale und Existenzen anders denn als bloße „Anomalien in einer ansonsten normalen Welt“ zu begreifen. Zynisch wäre eine Politik zu nennen, die an ihren „normalen Mitteln“ hartnäckig festhält, auch wenn diese sich längst als ungeeignet erwiesen haben, „die wachsenden Anomalien zu normalisieren“. Und zynisch wäre schließlich eine Politik zu nennen, die ihrer eigenen Dünkelhaftigkeit und Ahnungslosigkeit noch darin unbeirrt verschworen bleibt, dass sie selbst ihr eigenes Scheitern als „normalen Lauf der Welt“ ansieht.

Seltsamerweise allerdings nennt Arendt an dieser Stelle allein „Opfer“ und „Betrachter“ als diejenigen, die dem politischen Zynismus verfallen waren, so als wäre ein solcher Zynismus bloß die Angelegenheit derer, die den Lauf der Welt erleiden, anstatt ihn mitbestimmen zu können, oder die sich auf seine Betrachtung beschränken, anstatt in ihn einzugreifen. Daran mag schlüssig sein, dass es ein Akt zur Überwindung des Zynismus sein kann, aus der eigenen Ohnmacht oder der eigenen Untätigkeit herauszutreten, auch wenn nicht jedes derartige Heraustreten tatsächlich als Überwindung des Zynismus gelten kann (in der Tat konzentriert sich Arendts Analyse zunächst auf den unüberwundenen, jedoch in Aktion überführten Zynismus: nämlich auf die nationalistischen Hasspolitiken der europäischen Zwischenkriegszeit, die teils gerade auch von entrechteten Minderheiten mitgetragen wurden). Nichtsdestotrotz erfordert der Begriff einer zynischen Politik, wie ich ihn von Arendt aus hier vorschlagen möchte, gerade auch die Komponente eines zynischen Handelns – mithin eines Handelns oder Handlungsgeflechts, das den „Gang der Dinge“, so katastrophal er auch für viele sein mag, als den „normalen Lauf der Welt“ nicht nur ansieht, sondern herstellt.

Das Refugee Protest Camp Vienna: eine „Anomalie“?

Als sich am 24. November 2012 eine Gruppe von Bewohnern der „Betreuungsstelle Ost“ (besser bekannt als „Flüchtlingslager Traiskirchen“) in Bewegung setzte, um gemeinsam mit Unterstützer_innen ihrer Anliegen ins etwa 20 Kilometer weit entfernte Wien zu marschieren, war dies sicherlich kein Akt des Zynismus. Es ist alles andere als zynisch, einen überfüllten und beengenden Ort zu fliehen, an dem man „niemanden je lächeln sieht“, wie Muhammad Numan, einer der Wiener „Refugees“, erzählt.[2] Es ist alles andere als zynisch, einen Ort verlassen zu wollen, der „Betreuung“ verheißt, aber eine stets wachsende Zahl von Einschränkungen in Form von „Gebietsregelungen“ und „Mitwirkungspflichten“ auferlegt, einen Ort, der das Epizentrum einer Involvierung in teils endlose Prozeduren ist, die den Involvierten in vielem intransparent bleiben und dabei oft wenig Hoffnung versprechen. Und es ist auch alles andere als zynisch, die Anliegen, die aus der Erfahrung eines solchen Ortes entstehen, ins nahe Zentrum der politischen Sichtbarkeiten und Hörbarkeiten zu tragen. Kurz, Arendt aufgreifend: Es ist alles andere zynisch, nicht länger bloß als „Anomalien in einer ansonsten normalen Welt“ behandelt werden zu wollen.

Als Ausdruck eines Komplexes zynischer Politik – und zwar im durchaus präzisen Arendt’schen Sinn eines „ebenso dünkelhaften wie ahnungslosen“ Festhaltens an einem „normalen Lauf der Welt“ – lässt sich hingegen eine Vielzahl von Reaktionen auf die Gründung des zunächst im Sigmund-Freud-Park angesiedelten Wiener Refugee Protest Camp am Abend jenes 24. November verstehen: Reaktionen seitens der überraschten Öffentlichkeiten, in die diese Proteste einbrachen (und mit ihnen übrigens eine ganze Reihe von punktuellen oder dauerhaften Solidarisierungen sowie unterschiedlichsten Unterstützungsleistungen) und die nun gewissermaßen versuchten, sich das unerhörte Ereignis mit gewohnten Mitteln zurechtzulegen.

Diese Öffentlichkeiten sind vielteilig, sie reichen von Internetforen über die Berichterstattung in etablierten Medien bis hin zu den Presseerklärungen des Innenministeriums oder später auch einem, im Tonfall wohlwollenden, Antwortschreiben des österreichischen Bundespräsidenten auf den Brief eines der protestierenden Flüchtlinge. Und sie haben, seit die zunächst im Park kampierenden Refugees am 18. Dezember Zuflucht in der benachbarten Votivkirche gesucht hatten, in besonderem Ausmaß auch verschiedene Organisationen und Funktionäre der katholischen Kirche einbezogen, von der Caritas bis zum Wiener Kardinal Christoph Schönborn.

Es ist zudem keine einfache Aufgabe, Akteur-, Betrachter-, ja selbst Opferrollen in Bezug auf diese Öffentlichkeiten klar voneinander zu unterscheiden und, je nachdem, dieser oder jener Gruppe eindeutig zuzuordnen. Zwei Beispiele: 1) Die Internetforen füllten sich schnell mit derart gehässigen Kommentaren und zum Teil sogar offenen Drohungen gegen die Refugees im Sigmund-Freud-Park und der Votivkirche, dass selbst notorisch rassistische Zeitungen (wie die Kronen Zeitung) ihre Foren bald schlossen – mit dem Effekt, dass die entsprechenden Postings sich eben andere Foren suchten (wie das des „liberaleren“ und weniger populistischen Kurier). Auffällig an diesen Postings relativ marginalisierter „Betrachter“ des politischen Geschehens war indessen unter anderem, wie sehr sie sich einerseits sowohl mit politischer Handlungsmacht identifizieren konnten (indem sie z. B. einen Wahltriumph der extremen Rechten als Reaktion auf die Refugee-Proteste ankündigten) als auch, andererseits, mit einer wohlzugeschnittenen höchsteigenen Opferrolle (indem sie z. B. in den in der Presse zirkulierenden Fotos der Protestierenden die „Fratzen des islamistischen Terrorismus“ erblickten). 2) Angesichts der Forderung, dass die Behörden wenigstens die gespeicherten Fingerabdruckdaten löschen mögen[3], wenn schon kein würdiger Aufenthalt gewährleistet werde, verwies die österreichischen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner geradezu reflexartig darauf, dass Österreich in diesem Punkt durch europäische Verträge gebunden sei: Trotz aller sonstigen Beteuerungen unbeschadeter politischer Handlungsmacht im supranationalen Gefüge der EU (und trotz sonstiger Vorgangsweisen, z. B. wenn es um den regionalen Markenschutz von steirischem Kürbiskernöl geht oder auch um die jahrelang hinausgezögerte Umsetzung der EU-Diskriminierungsrichtlinie durch die Republik Österreich) machte sich hier eine politische Handlungs- und Verantwortungsträgerin gleichsam selbst zur bloßen „Betrachterin“ eines politischen Geschehens, auf das sie keinen Einfluss hat.[4]

Umso deutlicher zeichneten sich hingegen, und zwar durch sämtliche Teile der angesprochenen Öffentlichkeiten hindurch, einige Leitmotive der Beschwörung einer „normalen Welt“ ab, welche Flüchtlinge – und gar protestierende, Forderungen artikulierende Flüchtlinge – zur bloßen „Anomalie“ stempelt. Ein erstes dieser Motive bestand schlicht und einfach darin, dass von verschiedensten Seiten bestritten wurde, dass die Refugees die wirklichen Handlungsträger der Proteste seien: diese nämlich seien vielmehr unter Aktivist_innen aus Österreich oder dem benachbarten europäischen Ausland zu suchen, die Flüchtlinge ihrerseits würden also „instrumentalisiert“. Ein zweites Motiv bestand in der Beteuerung, allen voran seitens der Innenministerin, Österreich habe ohnehin weit und breit das „beste“ Asylsystem und einige der Forderungen der Refugees wie etwa die nach Zugang zu regulärer Arbeit seien zudem gegenstandslos, weil Asylwerber_innen ja immerhin Saisonarbeitsjobs annehmen können: wobei verschwiegen wurde, dass die Annahme solch befristeter Jobs mit dem Verlust der während laufender Asylverfahren bereitgestellten „Grundversorgung“ einhergeht und folglich geeignet ist, die bestehende Existenzunsicherheit noch zu vergrößern, anstatt sie zu verringern. Ein drittes Motiv schließlich zeigte sich in der unablässig vorgetragenen Betonung, an der Gesetzeslage werde ganz generell nichts geändert, gepaart mit der als Akt des Entgegenkommens präsentierten Zusicherung, man werde die „Einzelfälle“ der Protestierenden prüfen: Ihr Echo fand diese Haltung in diversen Statements seitens der Caritas, des Wiener Kardinals Christoph Schönborn oder auch des österreichischen Bundespräsidenten Heinz Fischer, man bemühe sich, den Einzelnen „im Rahmen der bestehenden Gesetze“ zu „helfen“; ihre polizeiliche Umsetzung erfuhr sie darin, dass im Laufe der Zeit mehrere Protestierende in Schubhaft genommen und abgeschoben wurden.

Man erkennt sehr gut, wie es die Republik mit den Refugees meint: Als politisch Sprechende und Handelnde sind sie in ihr nicht vorgesehen; arbeiten dürfen sie allenfalls, wenn und solange ihnen daraus keine größeren Sicherheiten erwachsen; und geschützt wird in der Republik zuallererst das Gesetz und nicht grundlegende Rechte und Ansprüche von Menschen, die sie nicht zu den ihren rechnet. Flüchtlinge, Asylwerber_innen, undokumentierte Migrant_innen erscheinen der Republik, so wirkt es, wie menschliches Strandgut in einer von seltsamen Strömungen durchzogenen Welt: Gestrandete, für die sie sich nicht recht zuständig fühlt und im Angesicht deren sie im besten Fall ein „humanitäres“ Gesicht aufsetzt – eine Betroffenheitsmiene, die „Einzelnen“ gilt. Und unterdessen fahren die Arme und Hände der Republik damit fort, möglichst viele dieser Einzelnen zu ergreifen, zu verwahren und zurück- oder weiterzuverschicken.

Die Republik und ihr „Irreales“

Und wenn Flüchtlinge und Geflüchtete, Migrant_innen und Asylwerber_innen, Sans-Papiers und Sin Papeles unserer Tage in vielerlei Hinsicht mehr über diese von seltsamen Strömungen durchzogene – und zugleich von seltsamen Wällen durchsetzte – Welt zu erzählen hätten als die Öffentlichkeiten der Republik (und zwar nicht nur die Wiener Refugees, sondern auch die zeitgleich in Berlin, in Amsterdam, in Lille, in Brüssel und anderswo Protestierenden, oder auch die Wiener „Refugees“, die in Paris oder Brüssel vielleicht vor einem Jahr noch „Sans-Papiers“ waren)? Und wenn die Welt, von der sie zu erzählen hätten, etwas größer wäre als die, von der man sich in der Republik am liebsten erzählt?

Als ein kleines Indiz, das eine solche Vermutung stützen könnte, sei hier zunächst nur angeführt, dass bei einer ganzen Reihe von Demonstrationen, die in Wien in den letzten Monaten stattgefunden haben, Reden nicht nur auf Deutsch und Englisch, sondern auch auf Französisch und Italienisch, auf Arabisch und Urdu zu hören waren (während die österreichische Republik zumeist neben Deutsch gerade mal Englisch spricht). Spiegelung vielleicht eines Komplexes von Erfahrungen, die die Verhältnisse und Bruchlinien der Welt gerade zwischen den Nationen und ihren Sprachen entdecken, anstatt die Perspektive auf die Welt in der je „eigenen“ Nation oder Sprache zu fixieren.

Aber auch die Forderungen der Wiener Refugees spiegeln ein Wissen, dem sich die Republik nicht öffnen zu wollen scheint, ob es dabei um die Forderung nach „Anerkennung von sozioökonomischen Fluchtmotiven“ geht oder um die Forderung nach einem „Stopp aller Abschiebungen im Zusammenhang mit der Dublin-2-Verordnung“.[5] Ein entscheidender Punkt an diesen Forderungen scheint mir zu sein, dass sie genau das am allerwenigsten sind, als was sie ein bezeichnender sprachlicher Lapsus der österreichischen Innenministerin qualifiziert hat: nämlich „irreal“ (wobei die Innenministerin wahrscheinlich gemeint hat: „unrealistisch“). Im Gegenteil, diese Forderungen sind in höchstem Maße real. Und das nicht nur, weil sich schwerlich bestreiten lässt, dass sie wirklich und von wirklichen Menschen erhoben wurden, sondern auch deshalb, weil sie in Erfahrungen gründen, deren Wirklichkeit nur der eine Makel anhaftet: dass sich die Republik nicht um sie schert.

Von einer zynischen Politik kann auch in diesem Zusammenhang gesprochen werden, und zwar im europäischen und globalen Maßstab. Denn zum „normalen Lauf der Welt“ gehört es nach wie vor, dass sozioökonomische (und im Übrigen auch vermehrt sozioökologische) Fluchtmotive ausgerechnet von jenen Weltgegenden, die sie nicht anerkennen wollen, oft genug mitproduziert werden: So sind die Wirtschaftsbeziehungen zwischen europäischen Ländern und weiten Teilen des subsaharischen Afrika nach wie vor stark durch den Rohstoff- oder auch Schrottverarbeitungsbedarf der Industrie- und Handelsmächte bestimmt, in denen dementsprechend auch ein Großteil der Wertschöpfung kontrolliert wird.[6] EU-Landwirtschaftssubventionen und globale Patentökonomien haben auf lokale Subsistenz- und Teilsubsistenzwirtschaften oft desaströse Effekte. Und die nachhaltigen geopolitischen Strukturalisierungen, die die global ungleiche Nachfrage nach Erdöl seit dem letzten Jahrhundert miterzeugt hat, dürften, samt den zugehörigen Konflikt- und Kriegslinien, weithin bekannt sein.

An globale Ungleichheiten und Migrationsrealitäten ketten sich indessen auch Ökonomien, die sich quer durch Europa ziehen: von den Produktionszonen industrialisierter Landwirtschaft über Bauwirtschaft oder Sweatshops in den in Europa verbliebenen Textilindustrien bis hin zu einem ausgedehnten Feld von „Dienstleistungen“ (Gastgewerbe, Vertrieb von Zeitungen und Werbematerial, Pflegetätigkeiten, Sexarbeit etc.). Dabei handelt es sich um durchaus profitable und für viele „vorteilhafte“ Ökonomien, insbesondere natürlich für die Unternehmer_innen, die sich an ihnen bereichern, aber vielfach auch für die Staaten, in denen sie stattfinden, und für die Konsument_innen, die auf diese Weise, trotz aller Teuerung, noch immer halbwegs billige Tomaten aus „Spanien“ kaufen können, um nur das vielleicht alltäglichste Beispiel zu nennen. Wenig profitabel sind sie bloß für die schlecht bezahlten Arbeitskräfte, die aufgrund ihrer unsicheren Aufenthaltssituation selbst bei ausbleibenden Lohnzahlungen ihre Ansprüche nicht geltend machen können.

Hinzu kommen die Effekte ineinandergreifend wirksamer Rechtssysteme und administrativer Praktiken, die oft genug dazu führen, dass bei aller Abschiebewut europäischer Staaten viele, denen das Recht auf Aufenthalt verweigert wird, gar nicht abgeschoben werden können – z. B. weil ihre Herkunftsländer die dafür notwendigen Rückreisezertifikate nicht ausstellen. Was daraus entsteht, ist eine Art De-facto-„Staaten- oder Heimatlosigkeit“, die in vielen Fällen die Möglichkeiten von Bleibe, Bewegung und Rückkehr allesamt zugleich ausschließt, und zwar weitgehend ungeachtet der Frage, ob die Pässe den Behörden vorliegen, irgendwo hinterlegt oder auf den Fluchtwegen und Bewegungsrouten verbrannt oder ins Meer geworfen wurden. Und diese Verschließung von Welt betrifft nicht nur individuelle Situationen einer fundamentalen Aufenthaltsunsicherheit. Sie betrifft auch die Möglichkeiten, dauerhafte soziale Beziehungen und Bindungen einzugehen: so wurde, als extremes Beispiel, aus Belgien vor einigen Jahren eine „illegale“ Frau nach Ecuador abgeschoben und dabei von ihrem gerade mal einjährigen Kind getrennt, das aufgrund der Besonderheiten einerseits ecuadorianischer und andererseits belgischer Rechtslagen die belgische, nicht aber die ecuadorianische Staatsbürgerschaft hatte.

Schließlich, die Asyl- und Abschiebearchitektur der EU. Etienne Balibar hat angesichts der Einführung einer europäischen „Unionsbürgerschaft“ im Vertrag von Maastricht bereits 1993 darauf hingewiesen, dass die Kehrseite der knappen Formel „Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt“ (Art. 8.1), die verbrieften Europäer_innen einige zusätzliche Rechte in den jeweils anderen Mitgliedstaaten zusicherte, der Ruf nach einer „zusätzlichen Ausschlussregel“ war – die in Bezug auf die neue „postnationale“ Bürgerschaft eine analoge Funktion erfüllen sollte wie die Ausschlussregeln nationalstaatlicher Bürgerschaftsmodelle.[7] Diese Analyse hat mittlerweile längst ihre Bestätigungen gefunden: auf rechtlicher Ebene insbesondere durch die Schengener Abkommen sowie durch das Inkrafttreten des (auf 1990 zurückgehenden) Dubliner Übereinkommens im Jahr 1997 bzw. die Dublin-II-Verordnung 2003, die per europäischer Zuständigkeitsregelung den Zugang zu Asylverfahren drastisch erschwerte; auf Kontrollebene z. B. durch die Etablierung der europäischen Grenzagentur Frontex sowie der an „Dublin“ gekoppelten Fingerprint-Datenbank Eurodac.

Zu allen diesen Verhältnissen gibt es Berichte und Untersuchungen, auch wenn vieles zugleich zweifellos im Dunklen liegt. Die Republik könnte sich – als Republik, als Teil der EU, als Umschlagplatz globaler Ökonomien – über sie erklären, anstatt das eigene Asylsystem zum „besten“ und sich in Bezug auf alles Übrige für nicht zuständig zu erklären. Und wenn sie sich nicht erklären kann, dann möge sie wenigstens damit beginnen, denjenigen zuzuhören, die aus Erfahrung etwas über diese Verhältnisse zu berichten haben.

Geschichte(n) oder gerasterte Evidenzen: zweierlei Übersetzung

Ein solches Zuhören aber impliziert die Aufgabe der Übersetzung. Und nicht von ungefähr betraf eine der ersten Forderungen der Wiener Refugees genau die Verbesserung der Dolmetsch- und Übersetzungsverhältnisse in der Traiskirchener „Betreuungsstelle Ost“.[8] Bizarrerweise aber machten nur wenig später Medienberichte die Runde, wonach die Landespolizeidirektion Niederösterreich (das Innenministerium erklärte sich auch hier für nicht zuständig) eine Detektivkanzlei (!) damit beauftragt hatte, Dolmetscher_innen zu rekrutieren, die bereit waren, für einen Dumpingtarif von 9,31 Euro pro Stunde zu arbeiten.[9]

Dass die Polizei eine Detektei engagiert, die ihrerseits schlecht bezahlte Übersetzer_innen anheuert, passt gut in ein Regime der Übersetzung, das anstatt an Erfahrungen und Erzählungen vor allem daran interessiert ist, gerasterte Evidenzen oder vielmehr Pseudoevidenzen zu erheben: Aus welchem „Land“ oder welcher „Region“ kommt die asylsuchende Person wirklich? Hat sie sich aus „politischen“ oder „ökonomischen“ Gründen auf den Weg gemacht? Welcher „Religion“ oder „Kultur“ gehört sie an? Ist sie „traumatisiert“ oder nicht? Ist sie „minderjährig“ oder „volljährig“? Welche „Länder“ hat sie durchquert, in die sie vielleicht zurückgeschoben könnte? Ein ganzes Arsenal an Diskursen (von Grobschlächtigkeiten à la CIA Factbook bis hin zu klinischen Kategorisierungen) kommt dabei zum Einsatz, von denen keineswegs sicher ist, dass sich die beauftragten Übersetzer_innen auch nur ansatzweise auf sie verstehen – und noch nicht einmal, inwiefern diese Diskurse überhaupt übersetzbar sind.

Was zählt, scheint indessen mehr und mehr die detektivisch erhobene „Evidenz“ zu sein: Ausdruck eines Desinteresses an Erzählungen, die die Aufgabe der Übersetzung stellen, Ausdruck zugleich eines generalisierten Verdachts, der sich nicht zuletzt im zunehmenden Einsatz forensischer Methoden manifestiert. Und diese forensischen Methoden betreffen nicht länger nur Bereiche wie den der Altersbestimmung, sie halten zusehends auch in den Übersetzungsprozess selbst Einzug, oder vielmehr: versuchen ihn überflüssig zu machen. So werden „Herkunftsabklärungen“ in einigen Ländern Europas mittlerweile auch durch spezialisierte forensisch-linguistische Expertisen gestützt, und diese interessieren sich nicht länger für das Gesagte, sondern für Akzent und regionale oder soziale Sprecheigenheiten der Asylwerber_in, aufgrund deren dann Herkunftsregion, „Kultur“, soziales „Milieu“ etc. der betreffenden Person bestimmt werden.

Der Protest der Refugees in Wien und anderswo, der Auszug aus den ihnen zugedachten „Betreuungsstellen“ und die Praxis der Solidarisierungen sind vor diesem Hintergrund letztlich noch mehr als das, was an den Camps und Demonstrationen sichtbar wurde, was in den Reden in mehreren Sprachen hörbar wurde, was in den Forderungskatalogen nachzulesen ist. Sie sind auch eine Wiederherstellung von Bedingungen, in denen die menschliche Rede nicht zum Beutefang der Polizei wird, sondern auf ein Gehör trifft, das sich dem Gesagten und Erzählten, der Stimme und den sie modulierenden Stimmungen öffnet. Und sie tragen zur Herstellung neuer Übersetzungsverhältnisse bei, in denen lokale Erfahrungen und Wissen miteinander in Beziehung treten und auf die Geschichte dieser Welt und das Geschehen in ihr in neuen Gesprächszusammensetzungen geantwortet werden kann.

Oder anders: Die Flucht, um die es hier geht, ist längst nicht mehr nur eine Flucht vor dem, was als „Verfolgung“ „anerkannt“ wird. Sie ist eine Flucht aus einem Komplex zynischer Politik, der immer weniger Fluchträume offen lässt in Zeiten, in denen selbst ein Wort wie „Asyl“ nicht länger zuerst an Rechte, sondern an Kontrollregime denken lässt. Sie hat daher Fluchträume und Fluchtwelten zu schaffen begonnen, samt den Gemeinden, die sich um sie bilden, und den Sprachen der Flucht, die nur Sprachen in Übersetzung sein können.



[1] Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft. Antisemitismus, Imperialismus, totale Herrschaft, München: Piper 1986, S. 560. – Die englische Erstausgabe dieses Buches erschien 1951, im Dezember desselben Jahres erhielt Arendt die US-amerikanische Staatsbürgerschaft. Arendt war nach Machtergreifung der Nazis 1933 kurzzeitig inhaftiert worden und wenig später aus Deutschland geflüchtet, indem sie „illegal“ die Grenze in die Tschechoslowakei überquerte; 1937 war ihr die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt worden.

[2] Vgl. das Gespräch mit Numan Muhammad in dieser Ausgabe von transversal.

[3] Vgl. dazu bes. den Text von Brigitta Kuster und Vassilis Tsianos in dieser Ausgabe von transversal; sowie zur Architektur der EU-Verträge und -Abkommen den Beitrag von Monika Mokre.

[4] Dass in das Chaos zynischer, im schlimmsten Fall gehässiger, politischer Affekte keine Ordnung mehr zu bringen ist und dass außerdem zunehmend verunklart wird, wer wofür eigentlich verantwortlich gemacht werden kann, ist, mutatis mutandis, übrigens bereits Bestandteil von Arendts Analyse (vgl. op. cit., S. 561).

[6] Ein einziges Beispiel: Ein zentrales Abbaugebiet des Erzes Coltan, das u. a. für Mobiltelefon- und Computerproduktion verwendet wird, liegt in der ostkongolesischen Region Kivu, der entsprechende europäische Elektroschrott landet später vielfach in diversen westafrikanischen Ländern.

[7] Vgl. Etienne Balibar, „Une citoyenneté européenne est-elle possible?“, in: Ders., Droit de cité, Paris: Quadrige/PUF 1998, S. 43–71, bes. S. 50 f.