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06 2004

Prekärer Aufenthalt. Die Universal Embassy als Ort gesellschaftlicher Produktion

Stefan Nowotny

Brüssel, avenue Franklin D. Roosevelt: eine raumgreifende Allee an der Peripherie der europäischen Hauptstadt, einen Teil der Verbindungslinie zwischen einem der chicsten Brüsseler Einkaufsviertel und den südlich der Stadt gelegenen Nobelvororten bildend. Hier, abseits des Zentrums, abseits auch des europäischen Viertels und seiner immigrés de luxe, befindet sich eine Reihe von Botschaften und Botschafterresidenzen, klassische Orte der internationalen Diplomatie und Repräsentation. In einer der aneinander gereihten Villen war bis 1991 die Botschaft von Somalia untergebracht, die heute, aufgrund des somalischen Bürgerkrieges und mangels einer international anerkannten Regierung, ihre Funktion verloren hat. Was auch immer in "Somalia" geschehen mag, was auch immer die Anliegen von "Somalis" irgendwo auf der Welt sein mögen – es ist im Rahmen eines auf die Idee und Praxis nationaler Vertretungen gegründeten internationalen Repräsentationsmodells bis auf weiteres nicht mehr repräsentierbar. Die ausbleichenden Fotografien somalischer Politiker, die an den Wänden im Inneren der verlassenen Botschaft hängen, die Karten, auf denen die verlorene Integrität eines Territoriums verzeichnet ist, bilden die stummen Zeugen dieser Unmöglichkeit.

Es ist kein Zufall, dass ausgerechnet ein unter solchen Umständen verwaistes Botschaftsgebäude zu einem der zentralen Orte der politischen und sozialen Kämpfe von in Belgien lebenden Sans-Papiers werden konnte: der Universal Embassy. Nicht so sehr deshalb übrigens, weil es im Jänner 2001, als eine Gruppe von Sans-Papiers das Gebäude besetzte, primär und in einem allgemeinen Sinn um eine offensive Aneignung und Recodierung von bestimmten "Symbolen der Macht" gegangen wäre. Entscheidender war zunächst der nüchterne Umstand, dass eine verlassene Botschaft aufgrund ihres im doppelten Sinn – sowohl auf Belgien als auch auf Somalia bezogen – exterritorialen Rechtsstatus einen geeigneten Ort der Zuflucht darstellte. Der Geste der Besetzung wächst vor diesem Hintergrund ein präziser Sinn zu: Sie bezieht sich auf die reale Aneignung einer gewissen rechtlichen Schutzzone, die sich dem System der diplomatischen Repräsentation verdankt und selbst nach dessen punktuellem Zusammenbruch fortbesteht; sie nimmt jenes Stück Boden unter den Füßen in Anspruch, das an der prekären Grenze zwischen der Repräsentation und ihrer Unmöglichkeit übrig bleibt. Was auf diese Weise entstehen kann, ist in der Tat, wie Tristan Wibault in einem Text über die Universal Embassy geschrieben hat, zuallererst ein "mikropolitisches Habitat"[1]: die fortwährend prekäre Möglichkeit eines Aufenthalts diesseits jeglichen Territoriums.

Wie prekär diese Möglichkeit ist, lässt sich an der unmittelbaren Vorgeschichte der Universal Embassy ebenso ablesen wie an ihrem ersten zentralen Tätigkeitsbereich: Seit 1998 hatte eine Gruppe von Sans-Papiers die im Zentrum Brüssels gelegene Béguinage-Kirche besetzt gehalten. Als die Besetzung im Jahr 2000 nach einem unaufgeklärten Brandvorfall in der Kirche abrupt zu Ende ging, boten die belgischen Behörden die verstreute Unterbringung der Sans-Papiers in verschiedenen belgischen Städten an. Das verstärkte Netzwerk aus Sans-Papiers und UnterstützerInnen, das sich im Zuge der permanenten Auseinandersetzungen mit den Autoritäten formiert hatte, hatte jedoch im leer stehenden somalischen Botschaftsgebäude bald einen neuen Ort ausgemacht. Von den notwendigen Renovierungsarbeiten einmal abgesehen, konzentrierte sich die Arbeit, die dort aufgenommen wurde, vor dem Hintergrund der 1999 von der liberal-rot-grünen belgischen Regierung ausgerufenen Regularisierungskampagne zunächst in hohem Maße auf den gegenseitigen Erfahrungsaustausch sowie die Bereitstellung rechtlicher Unterstützung im Regularisierungsverfahren. Die eigentliche Gründung der Universal Embassy erfolgte erst ein knappes Jahr nach der Besetzung, als im Vorfeld des EU-Gipfels von Laeken (in Brüssel) im Dezember 2001 die Déclaration de l’Ambassade Universelle[2] proklamiert wurde.

Gerade der Prozess der außerordentlichen Regularisierung, der in Belgien nicht zuletzt unter dem Eindruck der starken öffentlichen Proteste in Gang gesetzt wurde, die 1998 dem im Zuge einer Abschiebung verursachten Tod der 20-jährigen Semira Adamu gefolgt waren, zeigt sehr deutlich die Unzulänglichkeiten, die selbst sich "liberal" gebende Migrationspolitiken kennzeichnen: Den ca. 30.000 bewilligten Regularisierungsanträgen standen eine Fülle von unbearbeitet gebliebenen, abgelehnten oder aufgrund der vorgegebenen Kriterien erst gar nicht gestellten Anträgen gegenüber; wer nach Abschluss der Kampagne noch immer ohne geregelten Aufenthaltsstatus war, hatte, wie die Deklaration der Universal Embassy festhält, "nur Abschiebung und Repression zu erwarten". Die Kehrseite der erfolgten Regularisierungen wird von einer intensivierten Abschiebungspraxis sowie den sechs im Laufe der 1990er Jahre errichteten und nach wie vor hochaktiven centres fermés (geschlossenen Abschiebelagern) gebildet. Vor allem aber: Jede Regularisierungskampagne führt im äußersten Fall, wie es in der Deklaration heißt, zu einer "zeitweiligen Bereinigung der manifesten Klandestinität"; sie ändert nichts an dem grundlegenden Sachverhalt der permanenten gesellschaftlichen, ökonomischen, politischen Produktion von Klandestinität, mit der wir heute konfrontiert sind.

Die Analyse der Universal Embassy ist an diesem Punkt unzweideutig. Die neue soziale Figur des/der Sans-Papiers entsteht vor allem an den verstreuten Schnittpunkten zwischen dem ökonomischen Regime der neoliberalen Globalisierung und dem juridisch-politischen Regime des Nationalstaats, dort, wo die neuen Verwerfungen und Inklusionen des einen die Inklusions-/Exklusionsmechanismen des anderen kreuzen. Während gegenwärtige Migrationsbewegungen in hohem Maße von den Effekten der globalisierungsbedingten Zerstörung traditioneller Ökonomien sowie der von den internationalen Institutionen oktroyierten Austeritätspolitiken in den Herkunftsländern motiviert sind, erleben wir in den klassischen Industriestaaten die massenhafte rechtliche Prekarisierung und soziale Deklassierung von MigrantInnen sowie das Entstehen neuer Formen von Ausbeutung insbesondere in den Zulieferindustrien, im Landwirtschaftssektor sowie in den Niedriglohnbereichen im Dienstleistungssektor. "Der/die Klandestine ist, als invertierte Figur, ein/e delokalisierte/r ArbeiterIn der Dritten Welt in unserer Nachbarschaft", heißt es dazu in der Deklaration. Die offizielle Politik scheint auf die Kluft, die zwischen verschärften ökonomischen Existenzbedingungen und unterschiedlichen Graden der Deprivation von an die Staatsbürgerschaft gebundenen sozialen Rechten zunehmend entsteht, nur zwei Reaktionen zu kennen – polizeiliche Repression sowie ökonomischen Interessen dienende Modelle der selektiven Grenzöffnung und der internationalen Zeitarbeit: "Die Arbeit setzt eine Norm der Inklusion außerhalb des Rechts durch."

Es handelt sich um eine Norm der Prekarität, die sich von der Arbeitssituation in die Arbeitslosigkeit, von der Vorenthaltung sozialer Rechte in die Bestreitung des schieren Aufenthaltsrechts hinein fortsetzt und in der Existenz von Sans-Papiers ihre schärfste Zuspitzung findet. Die Sans-Papiers-Existenz ist dementsprechend zunächst durch eine Mannigfaltigkeit von Überlebenstechniken charakterisiert, die sich in einer Zersplitterung von bedrängten Lebenssituationen ausbildet. Es ist daher nicht allein der Ausschluss von politischen Rechten, der der politischen Artikulation der in der Sans-Papiers-Existenz liegenden sozialen Evidenz entgegensteht, sondern vor allem auch die soziale Atomisierung, der diese Existenz unterliegt.

Eben hierin ist der Grund dafür zu sehen, dass sich die Aktivitäten der Universal Embassy in individueller Unterstützungstätigkeit (nach dem Modell der Sozialarbeit) ebenso wenig erschöpfen wie in der Durchführung direkter Aktionen des Protests oder der Formulierung programmatischer Forderungen (nach den Modellen des Aktivismus bzw. politischer Interessenvertretungen). Den Angelpunkt der verschiedenen Aktivitäten bildet vielmehr der Versuch, der Ausgangslage der sozialen Atomisierung entgegenzuwirken, indem ein Erfahrungs- und Artikulationszusammenhang dort allererst hergestellt wird, wo ein solcher Zusammenhang aufgrund der verstreuten Effekte der Deklassierung nicht vorausgesetzt werden kann. Von daher lässt sich die entscheidende Bedeutung verstehen, die dem Austausch, der Produktion von Texten (oder auch theatralen Formen) sowie den so genannten témoignages – Praktiken der "Bezeugung", die konkrete Erfahrungen von Sans-Papiers mit strukturell orientierten Analysen vermitteln – zukommt. Der Artikulationszusammenhang, um den es hier geht, beschränkt sich übrigens keineswegs auf das unmittelbare Umfeld der Embassy, sondern unterstützt nicht zuletzt die Mobilisierungs- und Interventionskapazitäten in andernorts stattfindenden Konfliktsituationen – wie z. B. anlässlich mehrerer Hungerstreiks in besetzten Brüsseler Kirchen oder Universitätsgebäuden, mit denen afghanische und iranische Flüchtlingsgruppen 2003 auf den Erhalt von Ausweisungsbescheiden reagierten.

Was der gesellschaftlichen Produktion von Klandestinität entgegengesetzt wird, ist also letztlich die gesellschaftliche Produktion eines Lebenszusammenhangs, durch den die soziale Evidenz der Sans-Papiers-Existenz in politische Artikulation übersetzbar wird. Daraus erklärt sich auch die klare Absage, die die Universal Embassy der abstrakten Idee eines "WeltbürgerInnenrechts" erteilt: "Ein hypothetischer WeltbürgerInnenstatus ist eine nutzlose Abstraktion. Die planetarische Zugehörigkeit ist kein Statut, sie ist eine faktische Realität." Die Herausforderung, die sich in der Universal Embassy artikuliert, liegt vielmehr – um noch einmal Tristan Wibault zu zitieren – in dem "Ruf nach einem neuen Verhältnis des Rechtssubjekts zum produktiven Subjekt"[3], das heißt zu einem sozialen Subjekt im Werden, wie es in den gegenwärtigen Prozessen gesellschaftlicher Neuzusammensetzung in Erscheinung tritt. Dass dieses Subjekt im Rahmen nationalstaatlicher Rechtsordnungen nicht repräsentierbar ist, heißt noch nicht, dass es in einer "Weltrechtsordnung" repräsentierbar wäre, von der wir kaum eine andere Idee besitzen als die einer übergeordneten, aber eben deswegen ausgedünnten und wenig verpflichtenden Version nationaler Rechtssysteme. 

Die "Universalität" der Universal Embassy gehört demgegenüber nicht einer Ordnung des Seins und der Repräsentation, sondern einer Ordnung des Werdens an; sie orientiert sich nicht an der abstrakten Vorstellung des allumspannenden Globalen, sondern am Lokalen als dem "bewohnten Raum", der sich durch soziale Praxen ständig neu konstituiert und an dessen Evidenzen sich das Recht zu überprüfen hat, will es nicht in Unrecht umschlagen. Dieser Begriff des Lokalen, der in der Deklaration zentral ist, schließt die Möglichkeit zu bleiben ebenso ein wie die Möglichkeit sich zu bewegen – in Europa wie an all den Orten, an denen die Perspektiven einer lokalen Existenz tagtäglich zerstört werden. Der prekäre Aufenthalt, den die Universal Embassy ermöglicht, ist einstweilen irgendwo zwischen einem Ort der Zuflucht und jener doppelten Möglichkeit angesiedelt, deren Befreiung von den Diktaten des Territoriums aussteht.


[1] Vgl. T. Wibault, "Die Universal Embassy: ein welt-offener Ort", in: G. Raunig (Hg.), Bildräume und Raumbilder. Repräsentationskritik in Film und Aktivismus, Wien: Turia + Kant 2004, 69–74; Tristan Wibault gehört zu den MitinitiatorInnen der Embassy.

[2] Nachzulesen unter http://www.universal-embassy.be/ oder in: L. Bratic (Hg.), Landschaften der Tat. Vermessung, Transformationen und Ambivalenzen des Antirassismus in Europa, St. Pölten: Sozaktiv 2002, 263–265.

[3] T. Wibault, "Die Universal Embassy: ein welt-offener Ort", a. a. O., 73.